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Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit sie nicht berechnet werden. Dabei zählen nur Arbeitstage; wenn Sie z. B. den Termin vom Montag 11 Uhr absagen müssen, sollten Sie dies bis spätestens Freitag 11 Uhr tun. Erfolgt die Absage später oder gar nicht, muss die Sitzung unabhängig vom Grund der Absage berechnet werden, weil wir den Termin so kurzfristig nicht mehr vergeben können.